Unfallersatz

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Um ein Unfallersatzgeschäft durchzuführen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Zusätzlich zum Kunden kann in einem Mietvertrag auch ein abweichender Rechnungsempfänger eingetragen werden (Abb 1, Pkt. 1). Im Fall einer Unfallersatzmiete ist das die Versicherung des Schädigers.  
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Bei der Aufnahme einer Reservierung oder eines Vertrags klicken Sie auf "Re-Empf./Vers." oder betätigen die Funktionstaste F9 auf Ihrer Tastatur. Sie werden zur<br />
 
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Kundensuche geführt, bei der der Adressat "Versicherung" voreingestellt ist. Wählen Sie nun eine von Ihnen angelegte Versicherung aus.<br />
Die Schaltfläche '''"Ok"''' speichert die Daten und schließt das Fenster, die Schaltfläche '''"Abbrechen"''' verlässt das Formular ohne zu speichern.
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Wieder in der Mietvertragsmaske angelangt, können Sie auf den Button "ABDaten" oder die Funktionstaste F11 betätigen.<br />
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In die nun erscheinende Maske tragen Sie dann die entsprechenden Daten ein, welche Sie natürlich für die Versicherung auch ausdrucken können. <br />
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Wenn Sie nun nach Abwicklung des Vertrages diesen abrechnen, werden bei Firmenkunden automatisch zwei Rechnungen erstellt. Eine für die Versicherung (Nettobetrag) und eine für den Mieter (MWSt.).

Aktuelle Version vom 10. November 2015, 11:49 Uhr

Um ein Unfallersatzgeschäft durchzuführen, gehen Sie folgendermaßen vor: Bei der Aufnahme einer Reservierung oder eines Vertrags klicken Sie auf "Re-Empf./Vers." oder betätigen die Funktionstaste F9 auf Ihrer Tastatur. Sie werden zur
Kundensuche geführt, bei der der Adressat "Versicherung" voreingestellt ist. Wählen Sie nun eine von Ihnen angelegte Versicherung aus.
Wieder in der Mietvertragsmaske angelangt, können Sie auf den Button "ABDaten" oder die Funktionstaste F11 betätigen.
In die nun erscheinende Maske tragen Sie dann die entsprechenden Daten ein, welche Sie natürlich für die Versicherung auch ausdrucken können.

Wenn Sie nun nach Abwicklung des Vertrages diesen abrechnen, werden bei Firmenkunden automatisch zwei Rechnungen erstellt. Eine für die Versicherung (Nettobetrag) und eine für den Mieter (MWSt.).

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