Erhöhung einer Vorauszahlung
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In bestimmten Fällen kann es zu einer Erhöhung der Vorauszahlung (z.B. bei Verlängerung des Mietvertrags) kommen. <br />Hier ist zu beachten, dass die Summe der bereits vorhandenen Vorauszahlung um die zusätzliche Zahlung zu erhöhen ist.<br /> | In bestimmten Fällen kann es zu einer Erhöhung der Vorauszahlung (z.B. bei Verlängerung des Mietvertrags) kommen. <br />Hier ist zu beachten, dass die Summe der bereits vorhandenen Vorauszahlung um die zusätzliche Zahlung zu erhöhen ist.<br /> | ||
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Version vom 26. Oktober 2015, 14:02 Uhr
In bestimmten Fällen kann es zu einer Erhöhung der Vorauszahlung (z.B. bei Verlängerung des Mietvertrags) kommen.
Hier ist zu beachten, dass die Summe der bereits vorhandenen Vorauszahlung um die zusätzliche Zahlung zu erhöhen ist.
Nehmen wir folgendes Beispiel: Eine Vorauszahlung von 150 €, welche schon verbucht wurde, wird auf 250 € erhöht. Der Vorauszahlungsbetrag muss nun auf die tatsächliche Summe von 250,- € korrigiert werden (siehe Abb.).