Sachkonten

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Generell lässt sich sagen, dass in der Buchhaltung zwischen sechs elementaren Sachkontenarten unterschieden wird, wobei diese noch weiter aufgeschlüsselt werden können. Für C-Rent sind allerdings nur wenige von Bedeutung. Hier sollen die verschiedenen Arten zunächst kurz erläutert werden:
 
Generell lässt sich sagen, dass in der Buchhaltung zwischen sechs elementaren Sachkontenarten unterschieden wird, wobei diese noch weiter aufgeschlüsselt werden können. Für C-Rent sind allerdings nur wenige von Bedeutung. Hier sollen die verschiedenen Arten zunächst kurz erläutert werden:
 
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Als Anlagekonten bezeichnet man in der Buchführung zusammenfassend Konten zur Erfassung des Anlagevermögens  (Immaterielles Anlagevermögen, Sachanlagen und Finanzanlagen). Anlagekonten umfassen z.B. "Konzessionen", "unbebaute Grundstücke", "bebaute Grundstücke", "Betriebsgebäude", "Technische Anlagen und Maschinen", " Betriebs- und Geschäftsausstattung", "Fuhrpark”, "Beteiligungen” und "Wertpapiere des Anlagevermögens".<br />
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Als Anlagekonten bezeichnet man in der Buchführung zusammenfassend Konten zur Erfassung des Anlagevermögens  (Immaterielles Anlagevermögen, Sachanlagen und Finanzanlagen). Anlagekonten umfassen z.B. "Konzessionen", "unbebaute Grundstücke", "bebaute Grundstücke", "Betriebsgebäude", "Technische Anlagen und Maschinen", " Betriebs- und Geschäftsausstattung", "Fuhrpark”, "Beteiligungen” und "Wertpapiere des Anlagevermögens" (diese werden im C-Rent nicht bebucht) <br />
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Dies sind Zahlungs- und Verrechnungskonten, z.B. Bank und Kasse.
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Hier wird das Eigen- und Fremdkapital verbucht ( in der Regel erfolgen auch hier keine C-Rent Buchungen). Dies können z.B. Unternehmenskredite sein.
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Version vom 22. Juli 2016, 16:50 Uhr

Diese Maske erreichen sie über "Stammdaten" Pfeil.gif "Fibu" Pfeil.gif "Sachkonten".

Inhaltsverzeichnis

Sachkontenarten

Generell lässt sich sagen, dass in der Buchhaltung zwischen sechs elementaren Sachkontenarten unterschieden wird, wobei diese noch weiter aufgeschlüsselt werden können. Für C-Rent sind allerdings nur wenige von Bedeutung. Hier sollen die verschiedenen Arten zunächst kurz erläutert werden:

Anlagekonten

Als Anlagekonten bezeichnet man in der Buchführung zusammenfassend Konten zur Erfassung des Anlagevermögens (Immaterielles Anlagevermögen, Sachanlagen und Finanzanlagen). Anlagekonten umfassen z.B. "Konzessionen", "unbebaute Grundstücke", "bebaute Grundstücke", "Betriebsgebäude", "Technische Anlagen und Maschinen", " Betriebs- und Geschäftsausstattung", "Fuhrpark”, "Beteiligungen” und "Wertpapiere des Anlagevermögens" (diese werden im C-Rent nicht bebucht)

Umlaufkonten

Dies sind Zahlungs- und Verrechnungskonten, z.B. Bank und Kasse.

Kapitalkonten

Hier wird das Eigen- und Fremdkapital verbucht ( in der Regel erfolgen auch hier keine C-Rent Buchungen). Dies können z.B. Unternehmenskredite sein.



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