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Auslandsberechnung mit Hinweis §13

Bei Verwendung von Nettotarifen kann im C-Rent ein Hinweis zu §13 mit auf die Rechnung gedruckt werden. 

Bitte beachten Sie die gültigen Umsatzsteuergesetze!

Voraussetzungen

-Der Hinweis zu §13 erscheint nur auf der Rechnung, wenn im Tarifstamm auf dem Register Allgemein das Häkchen „§13b RC – Text“ gesetzt wurde.image-1695134286142.png

 

Handling

Der Aufdruck auf der Rechnung erscheint automatisch, sobald die oben genannten Bedingung erfüllt wurde.  
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Die Funktion erstreckt sich über alle Rechnungstypen (z.B. Abschlag, Schaden, KFZ Rechnungen).

ACHTUNGFür Mandanten, die nicht in Deutschland arbeiten kann der Satz (kostenpflichtig) angepasst werden. Kommen Sie bei Bedarf auf Ihren Kundenbetreuer zu.

Denn der §13b bezieht sich ausschließlich auf EU Firmenkunden. Nicht auf Kunden die sich außerhalb der EU befinden, wie z.B. Albanien. Und auch nicht auf Privatkunden die aus den EU Länder kommen.