Umsatzsteuer Änderung / Anpassung der Steuerschlüssel
Vorwort
Um Änderungen an der Umsatzsteuer im C-Rent umzusetzen sind einige Eintragungen vorzunehmen.
Es müssen Steuerschlüssel für die neue Besteuerung angelegt werden. Damit man diese anlegen kann sollte zunächst geprüft werden ob die entsprechenden Steuerkonten im Sachkontenstamm vom C-Rent auch angelegt sind.
Wichtig: Bitte sprechen Sie die Anlage von Steuerschlüsseln und Steuerkonten immer mit Ihrem Steuerberater ab.
Anmerkung: Eine Abgrenzung über den (Miet-)Zeitraum ist nicht möglich. Die Besteuerung erfolgt zum Rechnungsdatum. Wir empfehlen für diese Vorgänge ggf. eine Abschlagsrechnung im Vorfeld zu schreiben.
Sachkonten
Zu den Sachkonten gelangen Sie wie folgt Stammdaten -> Fibu -> Sachkonten
Hier prüfen Sie bitte je nach genutzten Sachkonterahmen, ob die notwendigen Steuerkonten angelegt und korrekt konfiguriert sind.
Steuerkonten werden im C-Rent im Normalfall nicht gebucht, außer Sie nutzen die Split-Abrechnung im Unfallersatzgeschäft, dann sollten Sie neue Steuerkonten anlegen.
Steuerkonten
Vorsteuerkonten müssen wie folgt konfiguriert sein:
Umsatzsteuerkonten müssen wie folgt konfiguriert sein:
Die Eingabe eines Steuerschlüssels ist nicht notwendig.
Wenn Sie dies erledigt haben sollten Sie das C-Rent einmal neu starten.
Steuerschlüssel
Die Steuerschlüssel finden Sie unter Stammdaten -> Fibu -> Steuerschlüssel.
Option 1 Steuerschlüsseländerung zum Stichtag
Im C-Rent können bestehende Steuerschlüssel doppelt angelegt werden, um eine Steueränderung einfach umzusetzen.
Fallbeispiel: ab dem 01.01.2024 wird in der Schweiz die MwSt. von 7,7% auf 8,1% erhöht.
Handling
Erstellen Sie neue Datensätze mit identischem Steuerschlüssel, jeweils für Einkauf und Verkauf, achten Sie hierbei unbedingt auf die Pflege der korrekten Gültigkeit.
Beispiel für Einkauf mit Steuerschlüssel "2"
Beispiel für Verkauf mit Steuerschlüssel "8"
Das C-Rent System zieht in unserem Beispiel nun ab den eingetragenen Gültigkeitsdatum (hier 01.01.24) automatisch den neuen Steuerschlüssel mit 8,1%.
Die "alten" Eingaben verbleiben im System, diese dürfen nicht gelöscht werden!
Option 2 temporäre Steuerschlüssel
Bei temporären Steuerschlüsseln können bereits bestehende Steuerschlüssel weiter genutzt und temporär mit einem anderen Steuersatz zu versehen werden.
Zugehöriges Fallbeispiel: Im Corona Konjunkturpaket wurde in Deutschland die Umsatzsteuersenkung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 geändert. Die Umsatzsteuer wurde von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt.
Handling
Um die bereits bestehenden Steuerschlüssel weiter zu nutzen legen Sie trotzdem einen neuen Steuerschlüssel (über den Button Neu) an der den gleichen Schlüssel enthält.
In unseren Beispielen Steuerschlüssel 3 (für Einkauf) und 7 (für Verkauf) allerdings mit dem angepassten Steuersatz und der neuen Gültigkeit.
Beispielen Steuerschlüssel 3 (für Einkauf)
Wichtig ist hier dass eine Gültigkeit ab dem gewünschten Datum eingetragen ist.
Nach Auswahl der Konto-Art (hier Einkauf) fragt C-Rent noch nach dem zugehörigen Steuerkonto für den Einkauf. Dieses können Sie aus der Drop Down Liste auswählen. Sollte das Konto im C-Rent noch nicht angelegt sein, so muss dies zuerst erstellt werden.
Nach Klick auf "OK" haben Sie erfolgreich den Steuerschlüssel eingerichtet. Analog hierzu richten Sie nun die Steuerschlüssel für Verkauf ein.
Sie können den Schlüssel nun ein weiteres Mal anlegen, so dass Sie auch die ursprünglichen Steuersätze ggf. später wieder nutzen können, wenn der Steuersatz zurückgestellt wird. Dieser muss dann ab dem Datum gültig sein, ab dem die Steuer wieder zurückgestellt wird.
Wenn Sie alle Eingaben erfolgreich durchgeführt haben sollten Sie für Einkauf und Verkauf jeweils 3 unterschiedliche Einträge mit Gültigkeit haben.
Das C-Rent System zieht in unserem Beispiel nun ab den eingetragenen Gültigkeitsdatum 01.07.20 automatisch den neuen verringerten Steuerschlüssel mit 16%. Ab dem 01.01.21 werden wieder 19% berechnet.
Die "alten" Eingaben verbleiben im System, diese dürfen nicht gelöscht werden!
Anpassung der Umsatzsteuer im ORM LF
Wenn Sie Nutzer des ORM LF sind gilt es ggf. noch zu beachten dass hier hinterlegte Werte anzupassen sind. Die Texte können direkt über Hilfe > "Übersetzungen anpassen" geändert werden.
Die Umsatzsteuer wird in den Komponenten "ORMLF.modules.step1.description" und "ORMLF.step1.description" angegeben. Die Ziffern können Sie hier im Text einfach anpassen. 

