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Zusammensetzung/Bedeutung OP's

Die OP´s im Bereich "vorhandene Rechnungen" setzen sich zusammen aus der Differenz des Brutto-Betrags der
Rechnung/Gutschrift und der einzelnen (der entsprechenden Rechnung/Gutschrift zugeordneten) vorhandenen Zahlungen.
Beispiel:
Dem folgenden Beispiel liegen die Abrechnung des Mietvertrags sowie eine Zusatzrechnung zugrunde. In der ersten Abbildung wurde die Mietvertragsrechnung über 85,97 € angewählt, welcher eine Einzahlung über 150 € sowie eine Auszahlung über 64,03 € zugeordnet sind. Der Rechnungsbetrag ist also in voller Höhe ausgeglichen, es besteht keine Differenz. Der OP dieser Rechnung wird entsprechend mit 0,00 € ausgewiesen.
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In der folgenden Abbildung wurde die Zusatzrechnung angewählt, welcher keine Zahlungen zugeordnet werden konnten. Der OP bleibt also in voller Höhe bestehen, demnach: OP-Betrag = Rechnungsbetrag.
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Nach Rechnungsausgleich der Zusatzrechnung ergibt sich folgendes Bild:
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Der Zusatzrechnung wurde nun ebenfalls eine Zahlung zugeordnet und der OP ist daher ausgeglichen.

Besonderheit bei OP's nach Storno

Bei Stornierung einer Rechnung ergibt sich aus den unter "Besonderheit Storno/Zuordnung Rechnung bei Storno" erläuterten Zuordnungen bei Gutschrift und Rechnung ein OP von 0,00 €, da nach der Stornierung keine Rechnung mehr vorhanden ist, durch welche ein OP entstehen könnte.
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Erst durch Erstellung der neuen Rechnung entsteht ein neuer OP. In diesem Beispiel hat sich der Rechnungs-Bruttobetrag erhöht. Durch die bereits vorhandenen Zahlungen aus der ursprünglichen Rechnung entsteht für den Kunden also ein Guthaben (204,97 € neuer Re.-Betrag abzüglich 85,97 € geleistete Zahlung = 119,00 € OP):
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Verringert sich der Rechnungs-Bruttobetrag ergibt sich entsprechend folgendes Bild (80,47 € neuer Re.-Betrag abzüglich 85,97 € geleistete Zahlung = -5,50 € Guthaben):
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Sollte jedoch die Begleichung des entstehenden OP´s umgehend erfolgen (also die Zahlungsart bar bestehen bleiben), ergibt sich erneut der OP 0,00 €.
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In diesem Fall sind der neuen Rechnung die Zahlungen/Verrechnungen aus der ersten Abrechnung sowie die aktuelle Zahlung (5,50 €) zugeordnet. Die Rechnung ist somit also ausgeglichen.
Der OP-Betrag unter vorhandene Rechnungen errechnet sich also immer aus dem Rechnungs-Bruttobetrag abzüglich der vorhandenen Zahlungen (Ein- u. Auszahlungen). Die Berechnung ergibt sich automatisch aus den vorgenommenen Buchungen (Rechnungs- und Zahlungsbuchungen).