Zusammensetzung/Bedeutung OP's
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In diesem Fall sind der neuen Rechnung die Zahlungen/Verrechnungen aus der ersten Abrechnung sowie die aktuelle Zahlung (47,60 €) zugeordnet. Die Rechnung ist somit also ausgeglichen. | In diesem Fall sind der neuen Rechnung die Zahlungen/Verrechnungen aus der ersten Abrechnung sowie die aktuelle Zahlung (47,60 €) zugeordnet. Die Rechnung ist somit also ausgeglichen. | ||
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− | Der OP-Betrag unter vorhandene Rechnungen errechnet sich also immer aus dem Rechnungs-Bruttobetrag abzüglich der vorhandenen Zahlungen (Ein- u. Auszahlungen). Die Berechnung ergibt sich automatisch aus denvorgenommenen Buchungen (Rechnungs- und Zahlungsbuchungen). | + | Der OP-Betrag unter vorhandene Rechnungen errechnet sich also immer aus dem Rechnungs-Bruttobetrag abzüglich der vorhandenen Zahlungen (Ein- u. Auszahlungen).<br /> Die Berechnung ergibt sich automatisch aus denvorgenommenen Buchungen (Rechnungs- und Zahlungsbuchungen). |
Aktuelle Version vom 3. November 2015, 10:42 Uhr
Die OP´s im Bereich "vorhandene Rechnungen" setzen sich zusammen aus der Differenz des Brutto-Betrags der
Rechnung/Gutschrift und der einzelnen (der entsprechenden Rechnung/Gutschrift zugeordneten) vorhandenen Zahlungen.
Beispiel:
Dem folgenden Beispiel liegen die Abrechnung des Mietvertrags sowie eine Zusatzrechnung zugrunde. In der ersten Abbildung wurde die Mietvertragsrechnung über 130,90 € angewählt, welcher eine Einzahlung über
150 € sowie eine Auszahlung über 19,10 € zugeordnet sind. Der Rechnungsbetrag ist also in voller Höhe
ausgeglichen, es besteht keine Differenz. Der OP dieser Rechnung wird entsprechend mit 0,00 € ausgewiesen.
In der folgenden Abbildung wurde die Zusatzrechnung angewählt, welcher keine Zahlungen zugeordnet werden konnten. Der OP bleibt also in voller Höhe bestehen, demnach: OP-Betrag = Rechnungsbetrag.
Nach Rechnungsausgleich der Zusatzrechnung ergibt sich folgendes Bild:
Der Zusatzrechnung wurde nun ebenfalls eine Zahlung zugeordnet und der OP ist daher ausgeglichen.
[Bearbeiten] Besonderheit bei OP's nach Storno
Bei Stornierung einer Rechnung ergibt sich aus den unter "Besonderheit Storno/Zuordnung Rechnung bei Storno" erläuterten
Zuordnungen bei Gutschrift und Rechnung ein OP von 0,00 €,
da nach der Stornierung keine Rechnung mehr vorhanden ist, durch welche ein OP entstehen könnte.
Erst durch Erstellung der neuen Rechnung entsteht ein neuer OP. In diesem Beispiel hat sich der Rechnungs-Bruttobetrag verringert.
Durch die bereits vorhandenen Zahlungen aus der ursprünglichen Rechnung entsteht für den Kunden also ein Guthaben (113,05 € neuer Re.-Betrag abzüglich 130,90 € geleistete Zahlung = 17,85 € Guthaben):
Erhöht sich der Rechnungs-Bruttobetrag ergibt sich entsprechend folgendes Bild (siehe Abb.):
Sollte jedoch die Begleichung des entstehenden OP´s umgehend erfolgen (also die Zahlungsart bar bestehen bleiben), ergibt sich erneut der OP 0,00 €
In diesem Fall sind der neuen Rechnung die Zahlungen/Verrechnungen aus der ersten Abrechnung sowie die aktuelle Zahlung (47,60 €) zugeordnet. Die Rechnung ist somit also ausgeglichen.
Der OP-Betrag unter vorhandene Rechnungen errechnet sich also immer aus dem Rechnungs-Bruttobetrag abzüglich der vorhandenen Zahlungen (Ein- u. Auszahlungen).
Die Berechnung ergibt sich automatisch aus denvorgenommenen Buchungen (Rechnungs- und Zahlungsbuchungen).